Eigentumswohnungen

Wenn man jemanden fragt, welchen Traum man sich im Leben gerne erfüllen würde, dann bekommt man sehr oft die gleiche Antwort. Die meisten Menschen träumen von einem eigenen Haus. Doch warum eigentlich? Wenn man es sich recht überlegt, dann hat man mit einem Haus sehr viel Arbeit. Der Garten muss gepflegt sein, Reparaturen fallen an und alle paar Jahre ist eine gründliche Renovierung des Hauses nötig. Die Frage stellt sich, warum man sich das antun will, wenn es eine Möglichkeit gibt, die Verpflichtungen, die man mit Wohneigentum erwirbt zu teilen? Die Lösung ist eine Eigentumswohnung. Im Folgenden soll beschrieben werden, wie man den Begriff Eigentumswohnung definiert, was man vor dem Kauf beachten sollte und welche Rechte und Pflichten man mit einer Eigentumswohnung erwirbt.

Wie definiert man eine Eigentumswohnung?

Der Gesetzgeber gibt da im Wohnungseigentumsgesetz eine ziemlich klare Richtlinien vor. Kurz zusammengefasst ist Wohnungseigentum eine in einem Gebäude befindliche Wohnung, die man Dritten gegenüber einräumt. Im Klartext heißt dies, das man in einem Gebäude eine Wohnung erwerben kann und damit alle Rechte an dieser Wohnung und anteilmäßig am Gebäude und Grundstück. Dabei wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Als Wohneigentum wird die Wohnung selbst angesehen. Teileigentum sind gemeinsam genutzte Räume und das Grundstück.

Was man vor dem Kauf einer Eigentumswohnung beachten sollte.

Generell sollte man Wohnungseigentum nicht ohne Makler erwerben. Das gilt sowohl bei Häusern wie auch bei Eigentumswohnungen. Schon allein bei der Wahl des Maklers kann man vieles verkehrt machen. Der Makler sollte Mitglied in einem Verband sein oder für eine Sparkasse oder anderes Kreditinstitut arbeiten. Wichtig dabei ist, dass man sich von dem Makler nicht zu einem Kauf drängen lässt. Wenn man das Gefühl hat, das der Makler sich nicht die nötige Zeit nimmt, dann sollte man lieber einen anderen Makler beauftragen. Außerdem sollte man einen Blick auf die für einen Abschluss fällige Provision werfen. Diese ist nach Bundesland geregelt und kann zwischen 3,5 und 7 Prozent der Kaufsumme betragen.

Welche Rechte und Plichten geht man mit dem Kauf einer Eigentumswohnung ein?

Wer sich dazu entschließt eine Eigentumswohnung zu erwerben, geht damit auch eine Reihe von Rechten und Pflichten ein. Diese können im ersten Moment den neuen Wohnungsbesitzer überfordern. Doch zum Glück sind die Rechte und Pflichten für Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Die Rechte bestehen darin, das man die Eigentumswohnung jederzeit an Dritte vermieten, verpachten oder anders nutzen kann. Außerdem ist man berechtigt das gemeinschaftliche Eigentum zu nutzen. Ebenso klar wie die Rechte sind auch die Pflichten geregelt. Zu den Pflichten gehört unter anderem, das man die gemeinschaftlich genutzten Gebäude instand hält und so nutzt, das andere nicht benachteiligt werden. Falls man die Wohnung an Dritte weitergibt, dann hat man die Plicht, dafür zu sorgen, das diese sich so verhalten, dass keine anderen Wohnungseigentümer benachteiligt werden. Außerdem hat man die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch andere Wohnungseigentümer zu dulden. Zu den Pflichten eines Wohnungseigentümers gehört auch, das man zum Zweck der Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums, anderen Personen den Zutritt zur Wohnung gewährt. Üblicherweise werden die Rechte, Pflichten und die Aufteilung entstehender Kosten bei Kauf der Wohnung in einem Vertrag festgehalten.

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